Karbotage

Mit dem Beitritt der 10 neuen Mitglieder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Malta und Zypern) zur EU am 1. Mai 2004 ist nicht automatisch die Freigabe der Kabotage, also der Zugang zu den nationalen Straßengüterverkehrsmärkten, verbunden worden. Für Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei und Tschechien gilt eine 2-jährige allgemeine Übergangsfrist ab 1.Mai 2004 bis zur Freigabe der Kabotage, für Polen und Ungarn beträgt diese Übergangsfrist 3 Jahre, innerhalb derer ein generelles Kabotageverbot insofern gilt, als es keinen Vertrag der EU oder der derzeitigen Mitgliedstaaten mit den 10 neuen Mitglieder über die Freigabe der Kabotage geben wird. Diese Übergangsfristen können (etwa bei Marktstörungen) für Polen und Ungarn um 2 Jahre verlängert werden, für die anderen fünf Staaten um 2 Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit um 1 Jahr (sog. 3+2 bzw. 2+2+1 Lösung). Nur mit Malta, Slowenien und Zypern wurde mit dem Beitritt zur EU, zum 1. Mai 2004 die sofortige Kabotagefreiheit vereinbart. Andererseits können die „alten“ und „neuen“ Mitgliedstaaten mit Beitrittsbeginn nach und nach auf der Grundlage bilateraler Abkommen sowohl Kabotage-Genehmigungen austauschen als auch die Kabotagefreigabe zulassen.
Neben Deutschland bestehen auch bei anderen EU-Mitgliedstaaten Bedenken gegenüber einer zu schnellen Marktliberalisierung und Freigabe der Kabotage, ohne die genauen Kostenelemente in den einzelnen Ländern zu kennen. Unter Federführung der zuständigen Verkehrsministerien werden zwischen polnischen, tschechischen und deutschen Transportunternehmen entsprechende Kostenvergleiche angestellt.




